ATB-ACE
Ein Sondertransport ist die Bewegung einer unteilbaren Masse mithilfe eines Lastkraftwagens, der die gesetzlich vorgeschriebenen Abmessungen und/oder Gewichte überschreitet. Diese Art von Transport erfordert eine Sondergenehmigung, die vom Straßenverkehrsamt in Zusammenarbeit mit den Straßenbauämtern ausgestellt wird. Dieser Antrag muss bei jedem Kanton gestellt werden, in dem der Transport über das kantonale Straßennetz führt. Für Autobahnen erteilt das Bundesamt für Straßen (ASTRA) die Genehmigung. In der Schweiz wird für einen Schwertransport das nationale Strassennetz (Autobahn) wenn möglich bevorzugt.
Die Abmessungen
Bei einem Sondertransport unterscheidet man unter drei Arten:
Ohne Begleitung: bis zu einer Breite von 3,50 m, einer Länge von 30 m, einer Höhe von 4,80 m oder einem Gewicht von 60 Tonnen kann der LKW allein fahren. Einige Kombinationen von Breite + Länge erfordern möglicherweise eine private Begleitung.
Mit privater Begleitung: von 3,50 m bis 3,80 m Breite oder ab 61 Tonnen muss der LKW von einem privaten Fahrzeug mit einer von allen Seiten gut sichtbaren orangefarbenen Rundumleuchte begleitet werden. Einige Kombinationen von Breite + Länge können eine ATB-Begleitung erfordern.
Mit ATB-ACE-Begleitung: Ab einer Breite von 3.80 m, einer Länge von 35 m, einer Höhe von 4.80 m oder ab 120 Tonnen muss der LKW von einem ATB-ACE Fahrzeug begleitet werden.
Beachten Sie, dass in einigen Städten, Bergtälern oder Straßeninfrastrukturen (Brücken) eine Begleitung erforderlich sein kann, auch wenn die Gewichte und Abmessungen nicht überschritten werden. In jedem Fall ist es die Sondergenehmigung, die angibt, welche Maßnahmen anzuwenden sind.
ATB-ACE
Für die ersten beiden Kategorien werden Fahrzeuge verwendet, die nur mit orangen Rundumleuchten ausgestattet sein müssen. Diese Funktion gibt es seit 2017 und ersetzt die bis dahin von der Polizei durchgeführten Begleitungen. Diese greift bei Sondertransporten nicht mehr ein, außer in einigen sehr speziellen Fällen, wie z. B. bei Manövern auf der Autobahn. ATB-Fahrzeuge (AusnahmeTransportBegleitung) müssen eine bestimmte feste und bewegliche Ausrüstung haben, z. B. orangefarbene Rundumleuchte, Wechselverkehrszeichen, Aufbaumarkierungen, Kommunikationsmittel und Markierungsmaterial. Sie sind von der Polizei zugelassen. Der ATB-Fahrer muss über einen LKW-Führerschein und einen ATB-Führerschein verfügen, die nach einer Ausbildung und Prüfung erworben wurden.
Dank dieser neuen Organisation haben alle Akteure des Sondertransports an Effizienz gewonnen. Sie müssen nicht mehr an jeder Kantonsgrenze die Eskorte wechseln und die ATB-Ausbildung gewährleistet einen seriösen Service, der von professionellen Fahrern ausgeführt wird, die mit dieser Art von Mission sehr gut vertraut sind.
Der Auftrag
Das Fahrzeug zur Begleitung von Sondertransporten fährt vor oder hinter dem Konvoi, um die Sicherheit des Transports und der anderen Verkehrsteilnehmer zu gewährleisten. Wenn die Manöver manchmal für den normalen Autofahrer nicht verständlich sind, sagen Sie sich, dass es immer einen Sicherheitsgrund gibt. Wenn z. B. ein ATB-Fahrzeug mit seinem Wechselverkehrszeichen auf einer Autobahn das Überholen des Konvois verbietet, kann dies durch eine Lastgrenze auf einer Brücke oder einem Viadukt verursacht werden. Ein weiterer häufiger Fall bei breiten Konvois ist das präventive Überholverbot, das vom ATB-Fahrzeug auf der Höhe von Autobahnauffahrten angezeigt wird. Denn während es für ein Auto einfach ist, auf die rechte Spur zu wechseln, um einem auf die Autobahn einfahrenden Fahrzeug das Einfädeln zu erleichtern, ist dies bei einem LKW, der über 4 m breit sein kann, nicht der Fall. Stellen Sie sich vor, dass ein LKW die Kolonne überholt, während ein anderes Fahrzeug die Einfahrt auf die Autobahn erzwingt… Zusammenfassend lässt sich sagen, dass Sie sich an die Anweisungen des Begleitpersonals halten sollten.